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Gemäß § 8 der Vereinssatzung des Fördervereins “Riesa und die Welt e.V.“ beschließt die Vorstandssitzung in ihrer Sitzung am 22.08.2002 nachfolgende Neufassung der Beitragsordnung:
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§1 Höhe des Mitgliedsbeitrages
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| 1. |
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Der Jahresmitgliedsbeitrag wird wie folgt festgesetzt: |
a) |
juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, sofern nicht Buchstabe c) gilt |
300,00 € |
b) |
natürliche Personen |
20,00 € |
c) |
gemeinnützige Vereine |
120,00 € |
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| 2. |
Der Beitrag ist von jedem Mitglied jährlich einmal in voller Höhe zu entrichten.
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§2 Aufnahmegebühr
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| - entfällt - |
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§3 Fälligkeit
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| 1. |
Die Beiträge sind bis 31. März eines jeden Kalenderjahres fällig.
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| 2. |
Bei Vereinseintritt während des Kalenderjahres ist bei Eintritt bis einschließlich 30. Juni der volle Jahresbeitrag mit dem Eintritt fällig, bei Eintritt ab 1. Juli der halbe Beitrag für das Kalenderjahr mit dem Eintritt fällig.
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§4 Befreiung und Stundung von Beiträgen
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| 1. |
Ehrenmitglieder sind von der Zahlung von Beiträgen befreit.
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| 2. |
Ist ein Mitglied wegen nachgewiesener finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage, den Mitgliedsbeitrag in voller Höhe zu entrichten, ist es dem Vorstand vorbehalten, eine individuelle Regelung mit dem Mitglied zu treffen. Bei einer solchen Vereinbarung sind unter anderem die Dauer der Mitgliedschaft und das bisherige Engagement im Verein zu berücksichtigen.
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§5 Spenden
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Alle Mitglieder sind gehalten, durch Spenden einen wirksamen finanziellen Rahmen für den Verein zu schaffen und entsprechend ihrer finanziellen Voraussetzungen die Tätigkeit des Vereines sowie die Verwirklichung seiner Ziele und Zwecke zu ermöglichen und zu unterstützen.
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§6 Gültigkeit
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Diese Beitragsordnung tritt am Tage nach ihrer Beschlussfassung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Beitragsordnung in der Fassung vom 24.06.2002 außer Kraft.
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| Riesa, 23.08.2002 |
Frank O. Mantel Werner Nüse Vorsitzender Vorstandsmitglied |