§1
Ziel und Zweck des Vereins

 

1 Ziel

 

Der Förderverein „Riesa und die Welt – Verein zur Förderung von Städtepartnerschaften der Stadt Riesa e.V. setzt sich zum Ziel, die Völkerverständigung und Kooperation zum gegenseitigen Wohle in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern der Partnerstädte der Stadt Riesa und den Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Riesa durch die Aktivitäten des Vereins zu fördern.

 

2 Zweck

 

2.1

 

Der Zweck des Fördervereins „Riesa und die Welt – Verein zur Förderung von Städtepartnerschaften der Stadt Riesa e.V.“ ist die Ermöglichung und Förderung der allgemeinen Kooperation sowie eines intensiven Informations- und Erfahrungsaustausches der Einwohnerinnen und Einwohner der Partnerstädte und der Einwohnerinnen und Einwohner von Riesa auf den Gebieten der Bildung, der Kultur, des Sports, der Wissenschaft und der Technik. Im Übrigen bleiben die bisherigen Aktivitäten des „China-Center-Riesa e.V.“ zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Region Suzhou / VR China und dem Freistaat Sachsen / Deutschland unberührt.

 

2.2

 

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Vorbereitung und Durchführung von gesellschaftlichen und kulturellen Veranstaltungen, die dem Informations- und Erfahrungsaustausch und der interkulturellen Kommunikation zwischen den Einwohnerinnen und Einwohnern der Partnerstädte und den Einwohnerinnen und Einwohnern von Riesa dienen.

 

2.3

 

Die Tätigkeit des Vereins bezieht sich auf alle die Städte, zu denen die Stadt Riesa auf der Grundlage entsprechender Beschlüsse ihres Stadtrates partnerschaftliche Beziehungen unterhält.

 

2.4

 

Seine Zwecke verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig im Sinne des 3. Abschnittes der Abgabenordnung („steuerbegünstigte Zwecke“, §§ 51 ff, Abgabenordnung). Der Verein wird seine gemeinnützigen Zwecke dadurch fördern, dass durch die Vertiefung der vielseitigen Beziehungen zwischen Riesa und seinen Partnerstädten die Voraussetzungen für eine Verbesserung des friedlichen und kooperativen Zusammenlebens zum Nutzen von Riesa und seinen Partnerstädten erreicht wird.

 

2.5

 

Zur Verfolgung seiner Zwecke kann der Verein seinerseits die Mitgliedschaft in anderen Vereinigungen erwerben. Er kann zudem zur Verfolgung seiner gemeinnützigen Zwecke weitere gemeinnützige Vereine oder Gesellschaften gründen.

© by -{NemeSis}- 2003 (Sebastian Weber)