§13
Rechnungsprüfung

 

Die Mitgliederversammlung wählt aus den Reihen der Mitglieder zwei Rechnungsprüfer für die Dauer von zwei Jahren. Die Rechnungsprüfer überprüfen die satzungsgemäße Verwendung der Mittel des Vereins und berichten der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Prüfung.

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