§3
Gemeinnützigkeit

 

1.

 

Der Verein ist selbstlos tätig.

 

2.

 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

 

3.

 

Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins mit Ausnahme des Ersatzes von Aufwendungen, die sie für den Verein und dessen Zwecke in seinem Auftrag getätigt haben. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung in sonstiger Weise begünstigt werden.

© by -{NemeSis}- 2003 (Sebastian Weber)