§4
Mitgliedschaft

 

1.

 

Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen werden, die die Satzung anerkennen.

 

2.

 

Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

 

3.

 

Persönlichkeiten, die sich im besonderen Maße um den Förderverein oder die Beziehungen zwischen der Stadt Riesa und den Partnerstädten verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie alle aktiven Mitglieder.

© by -{NemeSis}- 2003 (Sebastian Weber)