Mitglieder zum Austritt aus dem Verein berechtigt. Der Austritt ist dem Vorstand durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres mitzuteilen.
2.
Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf Teilhabe am Vereinsvermögen sowie auf Rückgabe gezahlter Beiträge.
3.
Die Mitgliedschaft endet automatisch mit Tod bzw. Auflösung der juristischen Person.