§7
Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

1.

 

Alle Mitglieder sind berechtigt, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und besitzen das aktive und passive Wahlrecht für den Vorstand sowie den Vorstandsvorsitzenden. Auf Einschränkungen im Sinne von § 12 (Vorstand) wird hingewiesen.

Alle Mitglieder sind berechtigt, der Mitgliederversammlung Anträge zur Tagesordnung zu unterbreiten, die spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand vorliegen müssen.

 

2.

 

Die Mitglieder sind an die Satzung und an die satzungsmäßigen Beschlüsse gebunden. Sie sind aufgefordert, den Verein zur Erreichung seiner Ziele zu unterstützen.

 

3.

 

Die Mitglieder sind gehalten, jede Änderung der Wohnung oder des Sitzes dem Vorstand anzugeben.

 

4.

 

Jedes Mitglied hat seinen Beitrag gemäß der Satzung zu zahlen.

© by -{NemeSis}- 2003 (Sebastian Weber)