| 1. |
Alle Mitglieder sind berechtigt, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und besitzen das aktive und passive Wahlrecht für den Vorstand sowie den Vorstandsvorsitzenden. Auf Einschränkungen im Sinne von § 12 (Vorstand) wird hingewiesen.
Alle Mitglieder sind berechtigt, der Mitgliederversammlung Anträge zur Tagesordnung zu unterbreiten, die spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand vorliegen müssen.
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