§8
Mitgliederbeiträge

 

1.

 

Die aus den Aufgaben des Vereins erwachsenden Aufwendungen werden durch Mitgliedsbeiträge und Spenden gedeckt.

 

2.

 

Die Erhebung und die Höhe der Mitgliedsbeiträge werden in einer Beitragsordnung geregelt, über die die Mitgliederversammlung nach Vorschlag durch den Vorstand beschließt.

© by -{NemeSis}- 2003 (Sebastian Weber)